Welche Folgen hat eine Abstellgenehmigung beim Versanddienstleister?
Die Erteilung einer Abstellgenehmigung an den Versanddienstleister ermöglicht es diesem, eine Sendung an einem zuvor vereinbarten Ort ohne die sonst erforderliche Unterschrift und Prüfung der Sendung abzulegen und damit die Lieferung abzuschließen. Mit der Erteilung einer Abstellgenehmigung stimmen Sie auch einem Haftungsausschluss zu.
Haftungsausschluss:
Durch die weisungsgemäße Abstellung am angegebenen Ort geht das Risiko für Verlust und Beschädigung auf sie als Empfänger/Vollmachtgeber über. Eine Haftung für Schäden, die nach weisungsgemäßer Abstellung eintreten, ist ausgeschlossen. Unklarheiten bei der Angabe des Abstellortes gehen im Schadensfall zu ihren Lasten. Dem Zusteller obliegt keine Prüfpflicht hinsichtlich der Eignung des Abstellortes. Sie stelle(n) uns von eventuellen Schadensersatzansprüchen frei und tragen das Risiko des zufälligen Untergangs, der Verschlechterung sowie des Abhandenkommens der Ware nach Abstellung.